
Warum zum Wahlarzt:
Ich nehme mir die Zeit, Patientinnen und Patienten so zu behandeln, wie ich selbst behandelt werden möchte. Im Kassensystem werden das ärztliche Gespräch und die körperliche Untersuchung – die Grundlage jeder Diagnostik und Therapie – leider oft unzureichend honoriert. In meiner Wahlarztpraxis steht eine individuelle Betreuung im Mittelpunkt: Gemeinsam wählen wir die Untersuchungen und Behandlungen aus, die wirklich notwendig sind. Dabei lege ich großen Wert darauf, Ihnen alle diagnostischen Schritte und Therapien verständlich zu erklären und einen transparenten Behandlungsplan zu erstellen.
Ihre Vorteile beim Wahlarzt
Ein Besuch beim Wahlarzt bietet Ihnen:
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Schnelle und genaue Abklärung Ihrer Beschwerden
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Kurze Wartezeiten in einer entspannten Atmosphäre
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Umfangreiche Beratung zu Diagnostik und Therapie
Als Wahlarzt stelle ich eine Honorarnote aus, die Sie nach Bezahlung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können. In der Regel erhalten Sie eine Kostenrückerstattung abzüglich eines Selbstbehalts. Bitte beachten Sie, dass für behördlich angeordnete Gutachten, wie Führerscheingutachten, keine Rückerstattung erfolgt.

Hinweis zur Abrechnung
Derzeit ist es nicht möglich, die Honorarnote direkt von der Ordination an Ihre Krankenversicherung zu übermitteln. Wir unterstützen Sie jedoch gerne mit den erforderlichen Unterlagen für die Einreichung.